Siehe 2.5.3.2.5 des IMDG-Codes:

"Die Klassifizierung von nicht in 2.5.3.2.4, Verpackungsanweisung IBC520 oder Anweisung fr ortsbewegliche Tanks T23 aufgefhrten organischen Peroxiden oder bereits zugeordneter organischer Peroxide zu einer Gattungseintragung muss durch die zustndige Behrde des Ursprungslandes auf der Grundlage eines Prfberichts erfolgen. Die fr die Klassifizierung dieser Stoffe anzuwendenden Grundstze sind in 2.5.3.3 aufgefhrt. Prfverfahren und Kriterien sowie ein Beispiel fr einen Prfbericht sind im Teil II der aktuellen Ausgabe des Handbuchs Prfungen und Kriterien aufgefhrt. In dem Zulassungsbescheid mssen die Klassifizierung und die einzuhaltenden Befrderungsbedingungen angegeben sein (Siehe 5.4.4.1.3).[...]"

Diese BAM-Nr. reprsentiert die Sammeleintragung an sich - ihr wurde nach 4.1.7.1.4.5 des IMDG-Codes die Verpackungsmethode OP8 zugeordnet.